Der Flugplatz
Unser Vereinsgelände umfasst annähernd 15000qm und ist zugelassen für Flugmodelle bis zu 150kg Abfluggewicht.
Die Graspiste hat die Ausrichtung 290° / 110° und ist ungefähr 150m lang.
Flugzeiten für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor
Täglich
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 21:00 Uhr
Wir bitten jeden Modellflieger der auf das Vereinsgelände kommt sich in das Flugbuch einzutragen!
Der dritte Pilot ist automatisch Flugleiter. Vielen Dank.
Der Vorstand
Flugplatzordnung
Anreise
- Nottuln PLZ 48301, Dillweg, dann weiter fahren ca. 1.5 km bis zum Platz
Google Maps Suche:
Modellfluganlage Stockum
Koordinaten:
Breite : 51.918747 Länge : 7.320564
- Autobahn A43 Richtung Münster oder Recklinghausen
- Abfahrt Dülmen-Nord
- B474 Richtung Dülmen/Buldern und die nächste Ausfahrt abfahren
- bis zum Kreisverkehr, an der dritte Ausfahrt ausfahren (L551 Richtung Buldern/Appelhülsen)
- ca 3 Km bis zur Kreuzung, dann links abbiegen Richtung Darup/Nottuln K13
- immer auf der K13 bleiben und weiter geradeaus auf der K12/K13
- am Landhaus Graes vorbei und am 2. Feldweg rechts abbiegen
- geradeaus bis man nur noch links und rechts abbiegen kann
- dann rechts abbiegen und nach ca. 500m auf der rechten Seite liegt der Modellflugplatz des BMFC-Nottuln
Lärmschutz
Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle müssen mit einem dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Schalldämpfer ausgerüstet sein. Beim Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren dürfen Schallpegel von Leq 85 dB(A)/25 m nicht überschritten werden.
Bei gleichzeitigem Betrieb von 5 Flugmodellen darf ein Schallpegel von jeweils Leq 78 dB(A)/25 m nicht überschritten werden. Beim Betrieb von turbinengetriebenen Flugmodellen darf ein Schallpegel von Leq 95 dB(A)/25 m nicht überschritten werden.
Der Erlaubnisinhaber (BMFC-Nottuln) hat unter den in der vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Lärmvorschrift für Fahrzeuge genannten Messbedingungen jedes eingesetzte Flugmodell mit Verbrennungsmotor zu vermessen und über die Messung ein Messprotokoll (Lärmpass) anzulegen.
Die Messprotokolle müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Modells
- Art des Modells
- Material, Blattanzahl und Größe (Durchmesser x Steigung) der Luftschraube, soweit vorhanden
- verwendeter Schalldämpfer
- ermittelte Messwerte
- verantwortlicher Messbeauftragter
Die Messung ist zu wiederholen, wenn am Flugmodell wesentliche für die Geräuschemission relevante Veränderungen vorgenommen werden (z.B. Verwendung einer andersartigen Luftschraube oder Austausch des Motors) und nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Änderungen zu einer Überschreitung des zulässigen max. Schallpegels führen könne. Die Messprotokolle sind bei dem Betrieb der Flugmodelle mitzuführen und der Luftfahrtbehörde oder der Polizei auf Anforderung zur Einsicht vorzulegen.
Für die Messung gilt die Abstandstabelle B und D –NfL I -59/06.
Der Vorstand